Rufen Sie uns an

Rufen Sie uns an!
+43 1 403 86 20

Mail-Anfragen

Mail-Anfragen

Initiativbewerbung

Initiativbewerbung
schicken

Offene Stellen

Offene Stellen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die Firma Merchandising arbeitet ausschließlich aufgrund der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).Durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages an Merchandising kommt ein Auftrag unter Einschluss der vorliegenden AGB zustande. Der schriftliche Auftrag kann postalisch, per email oder per Fax erfolgen. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie von Merchandising schriftlich bestätigt worden sind. Durch die Auftragserteilung bestätigt der Vertragspartner von Merchandising, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kennen und zu akzeptieren.Anderslautende Geschäftsbedingen des Vertragspartners bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch vertretungsbefugte Organe der Merchandising.Die Angebote verstehen sich stets freibleibend. 
Die Angebote der Agentur sind unverbindlich, Fixpreis-Angebote verlieren nach 1 Monat ihre Gültigkeit.

Preise

Die Anbotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. 
Alle Preise gelten in EURO oder der jeweils angegebenen Währung. Sie verstehen sich rein netto, ohne Mehrwertsteuer, ohne Skonto, Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. 
Im Offert nicht veranschlagte Leistungen die zu einem späteren Zeitpunkt auf Verlangen des Kunden zusätzlich erbracht werden, werden mit einem Organisationsaufschlag von 15% weiter verrechnet.

Zahlungsbedingungen

Falls im Angebot nicht anderslautend geregelt sind die Rechnungen von Merchandising prompt ohne Abzüge zu bezahlen. Merchandising ist berechtigt im Einzelfall Akontozahlungen auszuhandeln. Im Verzugsfalle sind 7,5 % p.a. an Verzugszinsen als vereinbart.Wir gewähren 15% AE-Provision auf Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur.

Vertretungsmacht

Soweit Merchandising mit dem Vertragspartner nichts anderes vereinbart, handelt Merchandising gegenüber Dritten als Stellvertreter des Vertragspartners, so dass stets ein Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Dritten entsteht.

Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, welche sich auf den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners beziehen und ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich sind oder zur Kenntnis kommen, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie entsprechende eigene vertrauliche Informationen zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der Dauer eines Einzelauftrages sowie während mindestens 3 Jahren danach.Der Vertragspartner darf die technischen und geschäftlichen Informationen, die er von Merchandising erhält, nicht ohne schriftliche Zustimmung von Merchandising selber nutzen noch einer Drittperson weitergeben oder zugänglich machen.

Schutzrechte

Sämtliche Rechte an erstellten Präsentationen und vollendeten Arbeiten, insbesondere Urheberrechte, Patentrechte, Marken- und Namensrechte, Logos und Zeichen sowie gewerbliche Schutzrechte stehen Merchandising zu. Ideen, Konzepte und Präsentationen von Merchandising dürfen nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch Merchandising von Vertragspartnern verwendet werden. Nach Beendigung des Projektes kann das geistige Eigentum nur mit schriftlicher Zustimmung von Merchandising und gegen Leistung einer Entschädigung auf den Vertragspartner übertragen werden. Die Höhe der Entschädigung wird einzeln ausgehandelt. Bei widerrechtlicher Nutzung des geistigen Eigentums bleibt die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadenersatzes vorbehalten.

Vertragserfüllung

Erfüllungsort ist der Firmenstandort von Merchandising. 
Mitarbeiter von Merchandising die durch Krankheit oder Unfall an der Erbringung des Auftrages verhindert sind, werden von Merchandising ersetzt, eine Haftung wird nicht übernommen. 
Angaben im Einzelauftrag über Termine und Dauer eines Einzelauftrages stellen Richtwerte dar und können im Einzelfall gegebenenfalls abgeändert werden. Merchandising wird den Kunden darüber in Kenntnis setzen.

Beanstandungen/Gewährleistungsansprüche

Beanstandungen von Vertragspartnern gegenüber Merchandising sind sofort, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung einzubringen.

Haftung

Für direkte Schäden haftet Merchandising wenn sie diese vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat, jedoch maximal bis zur Höhe der vereinbarten Gesamtvergütung. Jede Haftung von Merchandising oder ihrer Erfüllungsgehilfen für weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn – unabhängig von ihrem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen. 
Werden Werbemaßnahmen gleich welcher Art zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erbracht, so ist Merchandising berechtigt und verpflichtet die Maßnahme innerhalb angemessener Zeit nachzuholen. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl, so ist der Werbetreibende zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Weitergehende Rechte und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Fakturierung

Die Fakturierung erfolgt in Ermangelung einer Absprache monatlich

Kündigung/Stornierung

Im Falle einer Kündigung eines beauftragten Projekts durch den Kunden ist Merchandising berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes folgende Stornokosten in Rechnung zu stellen: 
Stornierung bis 1 Monat vor Projektbeginn: 15 % der Auftragssumme, 
Stornierung bis 2 Wochen vor Projektbeginn: 30 % der Auftragssumme, 
Stornierung bis 1 Woche vor Projektbeginn: 50 % der Auftragssumme, 
Stornierung bis 48 Stunden vor Projektbeginn: 100 % der Auftragssumme

Sonstige Bestimmungen

Sollten ein oder mehrere Artikel dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Punkte davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtgültige Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt. Merchandising ist berechtigt, Verträge mit allen Rechten und Pflichten auf 
Dritte zu übertragen. 
Änderungen und Ergänzungen eines Einzelvertrages bzw. dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sowie seitens Merchandising der Unterschrift mindesten eines Agenturleiters. Eine solche Zustimmung gilt jedoch nur für den entsprechenden Einzelauftrag und nicht für frühere oder künftige Leistungen.

Aufbewahrung von Unterlagen

Die von Merchandising beim Kunden hinterlegten Präsentationsunterlagen etc. sind auf Verlangen von Merchandising zu retournieren.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz von Merchandising. 
Über das Vertragsverhältnis entscheidet österreichisches Recht.